![](./images/s2dlogo.jpg)
Bundesübung
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
weitere Informationen...
- Merkblatt Schiesspflicht [146 KB]
- Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst [541 KB]