Bundesübung
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
weitere Informationen...
- Samstag, 27. April, 14-18.00 Uhr
- Mittwoch, 5. Juni, 17-20 Uhr
- Samstag, 31. August, 14-17.30 Uhr
- Merkblatt Schiesspflicht [146 KB]
- Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst [541 KB]