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Bundesübung


Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

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- Samstag, 27. April, 14-18.00 Uhr
- Mittwoch, 5. Juni, 17-20 Uhr
- Samstag, 31. August, 14-17.30 Uhr