Bundesübung


Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

weitere Informationen...



- Samstag, 27. April, 14-18.00 Uhr
- Mittwoch, 5. Juni, 17-20 Uhr
- Samstag, 31. August, 14-17.30 Uhr


Merkblatt Schiesspflicht
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst



Weitere Informationen aus dem Amt für Bevölkerungsschutz und Militär...

Hier können Sie die Bundesübungsdaten schweizweit abfragen...

Schiesswesen ausser Dienst - Seite der Schweizer Armee


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken